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   BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73   

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BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73 (https://dejure.org/1974,8565)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1974 - V BLw 1/73 (https://dejure.org/1974,8565)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73 (https://dejure.org/1974,8565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 655
  • WM 1974, 539
  • DB 1974, 2102
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid ist als ein Bescheid anzusehen, der die Entscheidungsfrist auf zwei Monate verlängert (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65; RdL 1966, 17, 18 f mit weiteren Nachweisen; der hier interessierende Teil der Gründe ist von der RdL 1968, 64 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht berührt worden; vgl. ferner OLG München, RdL 1967, 126, 128).
  • BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67

    Erfüllung eines Vorkaufrechts an einem Grundstück - Fehlende Genehmigung des

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Eine sich an dem begrenzten Zweck der gesetzlichen Regelung (§§ 4 ff RSG; vgl. BGH WM 1969, 1176, 1177 m.w.N.) ausrichtende und den Bedürfnissen des Grundstücksverkehrs Rechnung tragende Auslegung des Gesetzes wird der Auffassung den Vorzug geben, daß das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt ist.
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Jenes Vorkaufsrecht kann bei einem Verkauf mehrerer Grundstücke auf Grund des begrenzten Zwecks der gesetzlichen Regelung grundsätzlich nur ausgeübt werden, wenn alle verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen (BGH, Urt. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung, auf die sich das Beschwerdegericht stützt, soll allerdings ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid nur die Zweimonatsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GrdstVG in Lauf setzen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302; Beschluss vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73, WM 1974, 539; Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 204; vgl. auch Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02, NL-BzAR 2003, 74; Nachweise der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 6 Anm. 4.6.2.3, S. 406 f.; so wohl auch Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 6 Anm. 5a; Ehrenforth, RSG und GrdstVG, 1965, Teil E § 6 GrdstVG Anm. 3 c; Wöhrmann, GrdstVG, 1963, § 6 Rn. 31; Herminghausen, DNotZ 1965, 211, 215).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Ein nicht fristgerecht zugegangener Zwischenbescheid vermag weder eine Fristverlängerung zu bewirken noch den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verhindern (Pikalo/Bendel aaO § 6 Anm. E IV 5 e; vgl. BGH, Beschluß vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73 - RdL 1974, 135, 136).
  • OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 19/01

    Grundstückskauf - siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht - mehrere Grundstücke -

    Besteht die Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung gemäß § 12 GrdstVG tatsächlich nicht, weil ein Vorkaufsrecht nicht gegeben ist, so gilt die beantragte Genehmigung nach Ablauf von zwei Monaten als erteilt, wenn die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG dem Veräußerer nicht vor Ablauf dieser zweimonatigen Frist zustellt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.1974, V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136).

    b) Der BGH hat aber bereits mit Beschluss vom 14.02.1974 (V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136) entschieden, dass das Vorkaufsrecht dann nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt worden ist.

    aa) Der BGH hat - wie unter b) dargestellt- seine Rechnung nicht aufgegeben, wonach beim Verkauf einer Mehrzahl von separaten Grundstücken in einem Vertrag ein Vorkaufsrecht insgesamt entfällt, wenn nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen (Beschluss v. 14.02.1974, a.a.O., bestätigt durch Beschl. v. 08.05.1998, BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Da ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter behördlicher Zwischenbescheid nur diese Zweimonatsfrist hätte in Lauf setzen können (vgl. BGHZ 44, 202, 204 - insoweit von BVerfGE 21, 306 unberührt geblieben - Senatsbeschl. vom 14. Februar 1974, V BLw 1/73, LM RSiedlG Nr. 19 = WM 1974, 539), würde die von dem Beteiligten zu 2 angegriffene Sachentscheidung des Landkreises schon deshalb keinen Bestand haben, weil vor ihrem Erlaß bereits die Fiktionswirkung des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingetreten wäre.
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem

    Für den Vertrag war ferner eine einheitliche Genehmigung beantragt, wobei sich nach Auffassung des Beschwerdegerichts weder aus den Umständen noch aus dem Interesse der Vertragspartner die Möglichkeit einer Teilung des Vertrages und des Genehmigungsantrags ergab (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats würde ein irrtümlich auf § 6 Abs. 1 Satz 2, § 12 GrdstVG gestützter Zwischenbescheid die Entscheidungsfrist lediglich auf zwei Monate verlängern (BGHZ 44, 202, 204; 94, 299, 302 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84]; Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539 = RdL 74, 135).

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate

    aa) Nach der früheren Rechtsprechung des Senats führte ein auf die Dreimonatsfrist gerichteter Zwischenbescheid, der diese wegen eines Irrtums über das Bestehen des Vorkaufsrechts nicht in Gang setzte, jedenfalls zu einer Fristverlängerung um einen Monat auf zwei Monate (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203; Beschluss vom 14. Februar 1974 - BLw 1/73, WM 1974, 539 f.; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302).
  • BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls; Einheitliche Ausübung eines

    Das Beschwerdegericht geht auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539; BGHZ 94, 299) davon aus, daß die Genehmigungsfiktion des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingreift, da der Zwischenbescheid der Beteiligten zu 2 keine Verlängerung der Frist des § 6 Abs. 1 GrdstVG um zwei, sondern nur um einen Monat bewirkt habe, weil kein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bestanden habe.

    a) Die Rechtsbeschwerdeführerin erblickt einen Abweichungsfall zu der Senatsentscheidung vom 14. Februar 1974 (V BLw 1/73, WM 1974, 539) und zu einer inhaltlich vergleichbaren Entscheidung des OLG Koblenz (AgrarR 1997, 226) darin, daß diese Entscheidungen den gemeinsamen Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen und Forstflächen (nach § 4 Abs. 1 RSG nicht vom Vorkaufsrecht erfaßt) zum Gegenstand hätten.

  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

    Bestand die Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung gemäß § 12 GrdstVG tatsächlich nicht, weil ein Vorkaufsrecht objektiv nicht gegeben war, so galt die beantragte Genehmigung nach Ablauf von zwei Monaten als erteilt, da die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG dem Veräußerer nicht vor Ablauf dieser zweimonatigen Frist zugestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.1995, V BLw 19/65, RdL 1966, 17, 18 f., Beschluss vom 14.02.1974, V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136).

    b) Der BGH hat mit Beschluss vom 14.02.1974 (V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136) entschieden, dass das Vorkaufsrecht dann nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt worden ist, sofern sich weder aus den Umständen noch aus den Interessen der Vertragspartner die Möglichkeit einer Teilung des Vertrages und des Genehmigungsantrages ergibt.

  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Der Umstand, dass drei der veräußerten Grundstücke nicht der Genehmigungspflicht des Grundstücksverkehrsgesetzes bzw. des Hessischen Ausführungsgesetzes unterfallen, führt nach herrschender Meinung dazu, dass das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht insgesamt nicht besteht, weil es bei einem einheitlichen Kaufvertrag nur insgesamt, also nicht lediglich bezogen auf einzelne im Kaufvertrag veräußerte Grundstücke im Rechtssinne ausgeübt werden kann (vgl. BGH MDR 1974, 655; NJW 1992, 1457 [BGH 13.12.1991 - BLw 8/91] ; OLG Frankfurt am Main 20 Ww 1/05, RdL 2006, 167; OLG Brandenburg, RdL 2009, 185).
  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01

    Zur Frage der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 10

  • OLG Dresden, 14.03.2016 - W XV 863/15
  • OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15

    Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05

    Landwirtschaftssache: Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts -

  • BGH, 04.05.1983 - V BLw 23/82

    Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Ausübung eines

  • BGH, 04.05.1983 - V BLw 24/82

    Erwerb landwirtschaftlich genutzter Grundstücke nach dem

  • BGH, 13.07.1979 - V BLw 34/78

    Versagung einer Genehmigung zum Verkauf eines Grundstücks - Vorliegen einer

  • BGH, 20.01.1982 - V BLw 12/81
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